Kosten, Förderung und Auftrag

Fußbodenheizung in der Wohnung nachrüsten: Eigentümer, WEG, Miete

Wer zustimmen muss und was Sie vor dem Fräsen abstimmen

Redaktion XB FußbodenheizungStand 9 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

Wenn Sie in Ihrer Wohnung eine Fußbodenheizung nachrüsten möchten, klären Sie zuerst, ob eine Zustimmung erforderlich ist und ob Ihr Boden geeignet ist. Eigentümer klären, ob die Eigentümergemeinschaft beschließen muss; Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters. Danach zählen Estrich, Trittschall und der Anschluss an die Heizung. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

  • § 20 WEGBeschluss oder Gestattung bei Eingriff ins Gemeinschaftseigentum
  • Vermietermuss bei Mietern vorher zustimmen
  • 3 MonateMindestfrist der Modernisierungsankündigung vor Beginn

Teil des Ratgebers: Fußbodenheizung nachrüsten im Bestand, zum Überblick

In diesem Beitrag
  1. Fußbodenheizung in der Wohnung: Wer muss zustimmen?
  2. Eigentumswohnung: Brauchen Sie einen Beschluss der Eigentümer?
  3. Mietwohnung: Was gilt für Mieter und Vermieter?
  4. Mehrfamilienhaus: Was gilt bei Lärm, Staub und Trittschall?
  5. Was kostet es, und wer trägt die Kosten?
  6. Das stimmen Sie vor dem Fräsen ab
  7. Häufige Fragen
Fräsmaschine mit grünem Motor in einer Raumecke, davor ein gefräster Kanal, rechts ein Türrahmen

Fußbodenheizung in der Wohnung: Wer muss zustimmen?

Wer in einer Wohnung eine Fußbodenheizung nachrüstet, arbeitet in einem Haus mit mehreren Parteien. Drei Fragen entscheiden: Gehört der Boden Ihnen? Ist die Gemeinschaft betroffen? Wohnen Sie zur Miete? Die Tabelle ordnet vier häufige Lagen. Der Gesetzesstand ist der 5. Oktober 2026.

Wer entscheidet in welcher Lage?

Zum Verschieben wischen

Ihre LageWer entscheidetWas Sie brauchen
Eigentümer, Arbeiten nur im SondereigentumSie selbst, soweit keinem anderen Eigentümer über das unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil entsteht (§ 13 Abs. 2 WEG)1Teilungserklärung prüfen, Hausverwaltung vorab informieren
Eigentümer, Eingriff ins GemeinschaftseigentumDie Eigentümergemeinschaft: Beschluss oder Gestattung (§ 20 Abs. 1 WEG)2Beschlussantrag; die Kosten trägt, wem die Maßnahme gestattet wird (§ 21 Abs. 1 WEG)3
MieterDer Vermieter muss vorher zustimmenSchriftliche Zustimmung vor dem Auftrag
Vermieter, der selbst modernisiertDer Vermieter, bei einer Eigentumswohnung gegebenenfalls zusätzlich die Gemeinschaft; der Mieter muss grundsätzlich dulden (§ 555d BGB)8Ankündigung in Textform spätestens drei Monate vor Beginn (§ 555c BGB)7

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall: Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht oder Hausverwaltung.

Eigentumswohnung: Brauchen Sie einen Beschluss der Eigentümer?

Das hängt davon ab, was Sie verändern. Im Sondereigentum brauchen Sie nach § 13 Abs. 2 WEG keine Gestattung, soweit keinem anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.1 Ob das für eine nachgerüstete Fußbodenheizung zutrifft, ist eine Auslegungsfrage.

Betrifft die Maßnahme das Gemeinschaftseigentum, kann sie nach § 20 Abs. 1 WEG beschlossen oder Ihnen durch Beschluss gestattet werden.2 Sie können die Gestattung verlangen, wenn alle Eigentümer einverstanden sind, deren Rechte über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden.2

Auch mit Beschluss darf die Wohnanlage nicht grundlegend umgestaltet und kein Eigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligt werden.2 Die Kosten trägt, wem die Maßnahme gestattet wurde.3

Mietwohnung: Was gilt für Mieter und Vermieter?

Mieter brauchen laut XB vorher die Zustimmung des Vermieters. Als Voraussetzung nennt XB im Video „Ihre neue Fussbodenheizung“ außerdem, dass der Auftraggeber Eigentümer ist.18 Ob ein Auftrag von Mietern mit Zustimmung des Vermieters möglich ist, klären Sie vorab mit uns. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein und beauftragen Sie erst danach. Welche Rechte Sie darüber hinaus haben, klären Sie mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt.

Lässt der Vermieter einbauen, kann das eine Modernisierung sein. Das Gesetz zählt dazu Maßnahmen, die Endenergie nachhaltig einsparen (§ 555b Nr. 1 BGB) oder den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen (Nr. 4).6 Ob eine Fußbodenheizung darunterfällt, steht nicht im Gesetz und hängt vom Einzelfall ab.

Der Vermieter muss die Modernisierung spätestens drei Monate vor Beginn in Textform ankündigen, mit Art, Umfang, Beginn, Dauer, erwarteter Mieterhöhung und künftigen Betriebskosten. Für unerhebliche Maßnahmen gibt es Ausnahmen.7

Der Mieter muss die Maßnahme grundsätzlich dulden.8 Wurde ordnungsgemäß angekündigt, einschließlich Hinweis auf Form und Frist, teilt er eine Härte in Textform bis zum Ablauf des Monats mit, der auf den Zugang der Ankündigung folgt. Die Mieterhöhung zählt dabei nicht als Härtegrund. Fehlen Angaben oder ist die Verspätung unverschuldet, gelten Ausnahmen.8

Schema: Fristen bei einer Modernisierung durch den Vermieter, von der Ankündigung bis zur Mieterhöhung
Schema ohne Fallprüfung, Stand 5. Oktober 2026. Nach den §§ 555c, 555d und 559b BGB. Gilt nur, wenn die Maßnahme als Modernisierung zählt; Ausnahmen, etwa für unerhebliche Maßnahmen oder unverschuldete Verspätung, sind nicht dargestellt.

Gilt die Maßnahme als Modernisierung, kann der Vermieter die Miete über die Modernisierungsumlage erhöhen.

Innerhalb von sechs Jahren darf die monatliche Miete dadurch nicht um mehr als 3 € je m² Wohnfläche steigen, bei einer Miete unter 7 € je m² nicht um mehr als 2 €.9 Bei einem gemeinsamen Heizungstausch lassen Sie zusätzlich die besondere Grenze für den Heizungsanlagenanteil prüfen: Unter den Voraussetzungen des § 559 Abs. 3a Satz 3 BGB beträgt sie auch bei der 8-Prozent-Umlage höchstens monatlich 0,50 € je m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren. Die allgemeinen Grenzen von 3 beziehungsweise 2 € bleiben daneben bestehen.9

Bei der Berechnung bleiben öffentliche Zuschüsse sowie Kosten außer Ansatz, die der Mieter selbst oder ein Dritter für ihn übernimmt.10

Die erhöhte Miete schuldet der Mieter grundsätzlich ab Beginn des dritten Monats nach Zugang einer wirksamen Erhöhungserklärung in Textform.

Diese Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn die gesetzlich erforderliche Ankündigung fehlt oder den Vorgaben des § 555c Abs. 1 und 3 bis 5 BGB nicht entspricht. Das gilt auch, wenn die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt. Ein fehlender Härtehinweis allein löst diese Verlängerung nicht aus.11

Mehrfamilienhaus: Was gilt bei Lärm, Staub und Trittschall?

Im Mehrfamilienhaus wohnen Nachbarn über, unter und neben Ihnen. co2online beschreibt das Fräsen als so laut wie einen Bohrhammer und rät, Nachbarn vorab zu informieren und sich abzustimmen.13

Außerdem kann bei einer gefrästen Fußbodenheizung die Trittschalldämmung unzureichend sein.13 Was unter einer Fußbodenheizung liegen muss, erklärt Dämmung und Trittschall bei der Fußbodenheizung.

Bei XB wird raumweise gearbeitet. Die Fräse saugt den Staub direkt an der Entstehungsstelle ab: staubarm, aber nicht staubfrei. Die Räume, in denen gearbeitet wird, müssen frei und begehbar sein, niemand muss ausziehen. Mehr dazu: Fräsen im bewohnten Haus.

Was kostet es, und wer trägt die Kosten?

Als Wohnungseigentümer tragen Sie die Kosten, wenn Ihnen die Gemeinschaft die Maßnahme gestattet hat.3 Bei einer Modernisierung durch den Vermieter gelten die Regeln zur Mieterhöhung oben. Was das Fräsen bei XB kostet, hängt von Fläche und Etagen ab: Unter 50 m² gilt ein Festpreis, ab 50 m² wird nach Quadratmetern gerechnet. Alle Positionen stehen auf der Seite Kosten für das Einfräsen.

40 m², 1 Etage

3.570,00 €

Gesamtpreis brutto, inklusive 19 % Umsatzsteuer

Netto 3.000,00 € zuzüglich 570,00 € Umsatzsteuer

Festpreis unter 50 m². Alle Leistungen aus der Liste unten sind darin enthalten.

Rechnung anzeigen
PositionMengeEinzelpreis nettoSumme netto
Baustelleneinrichtung1 psch.im Festpreis
Boden schleifen mit Diamant40 m²im Festpreis
Fräsen der Heizkanäle40 m²im Festpreis
Fußbodenheizung liefern und verlegen40 m²im Festpreis
Rohrverschluss40 m²im Festpreis
Entlüften und Dichtigkeitsprüfung1 Stk.im Festpreis
Festpreis für die Positionen 1 bis 63.000,00 €
Summe netto3.000,00 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer570,00 €
Gesamtpreis brutto3.570,00 €

60 m², 1 Etage

5.705,46 €

Gesamtpreis brutto, inklusive 19 % Umsatzsteuer

Netto 4.794,50 € zuzüglich 910,96 € Umsatzsteuer

Berechnung nach Quadratmetern, Preisgruppe „unter 70 m²“.

Rechnung anzeigen
PositionMengeEinzelpreis nettoSumme netto
Baustelleneinrichtung1 psch.150,00 €150,00 €
Boden schleifen mit Diamant60 m²13,50 €810,00 €
Fräsen der Heizkanäle60 m²20,00 €1.200,00 €
Fußbodenheizung liefern und verlegen60 m²25,80 €1.548,00 €
Rohrverschluss60 m²16,00 €960,00 €
Entlüften und Dichtigkeitsprüfung1 Stk.126,50 €126,50 €
Summe netto4.794,50 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer910,96 €
Gesamtpreis brutto5.705,46 €

Beispielrechnungen der Kostenseite, Stand 2. Oktober 2026. Beispielrechnungen für das Fräsen aus dem Angebotsgenerator, ohne Ausgleichsmasse. Nicht im Preis enthalten sind die Entsorgung von Fräs- und Schleifgut, Verpackungsmaterial, der Anschluss an die Heizungsanlage und die Ausgleichsmasse (Option). Den Anschluss übernimmt Ihr Heizungsbauer. Verbindlich ist nur Ihr schriftliches Angebot.

Welche Förderung und welcher Steuerbonus infrage kommen, steht in BAFA-Förderung für die Fußbodenheizung. Für ein Bad oder einen einzelnen Raum lesen Sie Fußbodenheizung im Bad nachrüsten.

Das stimmen Sie vor dem Fräsen ab

Abstimmung in der Wohnung

  • Teilungserklärung und Eigentümerbeschlüsse prüfen: Gehören Estrich, Dämmung und Heizrohre zu Ihrem Sondereigentum?
  • Hausverwaltung vor dem Angebot fragen: Braucht es einen Beschluss, und gelten besondere Regeln für Arbeiten im Haus?
  • Als Mieter die Zustimmung des Vermieters schriftlich einholen, bevor Sie beauftragen.
  • Anschluss klären: eigene Heizung oder gemeinsame Zentralheizung? Den Anschluss macht Ihr Heizungsbauer.
  • Nachbarn und Boden: Nachbarn vorab informieren, Trittschall im Bodenaufbau und Eignung des Estrichs prüfen lassen.
  • Zuwegung und Strom klären: Maschinen bis 100 kg, CEE-Drehstromanschluss für die Fräsmaschine.

Wo diese Rechtsinformation endet

  • Keine Rechtsberatung. Allgemeine Information mit Gesetzesstand vom 5. Oktober 2026. Für Ihren Fall: Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht oder Ihre Verwaltung.
  • Teilungserklärung und Gesetz. Ob Estrich, Trittschalldämmung und Heizrohre Sonder- oder Gemeinschaftseigentum sind, hängt von der Teilungserklärung und den zwingenden Grenzen des § 5 WEG ab. Lassen Sie die Zuordnung mit der Verwaltung klären.
  • Ältere Urteile, anderes Recht. Viele Texte beschreiben das WEG vor der Reform vom 1. Dezember 2020, auch der Hamburger Fall in den Fragen.
  • Mietrecht im Wandel. Die Gesetzesfassung enthält Änderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz. Ob eine Fußbodenheizung eine Modernisierung ist, hängt vom Einzelfall ab.
  • Fräsen passt nicht überall. Ohne fräsbaren Estrich geht das Verfahren nicht. Ob Ihr Boden geeignet ist, prüfen wir vor Ort, mehr unter Welcher Estrich ist zum Fräsen geeignet?.

Häufige Fragen

Das hängt von der Zustimmung und vom Boden ab. Betrifft die Arbeit nur Ihr Sondereigentum und entsteht keinem anderen Eigentümer über das unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil, brauchen Sie keine Gestattung. Sonst entscheidet die Eigentümergemeinschaft.12 Ob Ihr Estrich geeignet ist, prüfen wir vor Ort, eine Ferndiagnose gibt es nicht.

Laut XB brauchen Mieter vorher die Zustimmung des Vermieters. Holen Sie sie schriftlich ein, bevor Sie beauftragen. Ob und wie Mieter informiert und Kosten umgelegt werden dürfen, klärt man mit Hausverwaltung oder Rechtsberater.

Das kann die eigentliche Hürde sein. Nach altem WEG-Recht sah das Landgericht Hamburg im Anschluss einer Fußbodenheizung an die gemeinschaftliche Zentralheizung eine bauliche Veränderung, obwohl die Heizschlangen im Sondereigentum lagen. Die Folge war die Trennung vom Heizkreislauf, Hintergrund war die Heizkostenverordnung (Urteil vom 13.11.2013, Az. 318 S 54/13).5 Heute gilt § 20 WEG. Den Anschluss übernimmt Ihr Heizungsbauer, er gehört nicht zum XB-Angebot. Klären Sie ihn vorab mit der Verwaltung.

Wenn Sie die Wohnung selbst nutzen und die Kosten tragen, können Sie begünstigte Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten nach § 35a EStG geltend machen, auch bei einem Auftrag der Eigentümergemeinschaft. Materialkosten sind nicht begünstigt, nötig sind ein Kostenbeleg und eine Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.1416 Maßgeblich ist Ihr nachgewiesener Anteil an den begünstigten Kosten. Bei Gemeinschaftsaufträgen ergibt er sich aus der Jahresabrechnung oder einer Bescheinigung der Verwaltung beziehungsweise des Vermieters.17 Ob der Abzug bei Ihnen greift, klärt Ihr Steuerberater.

Als Mieter können Sie in der Bundesförderung bei Einzelmaßnahmen grundsätzlich keinen Antrag für einen Heizungsaustausch stellen, für sonstige Effizienzmaßnahmen aber schon.15 Die Ausnahmen und Bedingungen stehen in BAFA-Förderung für die Fußbodenheizung.

Quellen

  1. Wohnungseigentumsgesetz § 13: Rechte des WohnungseigentümersAbgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Gesetzestext in der Fassung bei Abruf. Belegt, dass es im Sondereigentum keiner Gestattung bedarf, soweit kein anderer Eigentümer über das unvermeidliche Maß hinaus einen Nachteil hat.

  2. Wohnungseigentumsgesetz § 20: Bauliche VeränderungenAbgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Gesetzestext in der Fassung bei Abruf. Belegt Beschluss oder Gestattung, den Anspruch bei Einverständnis der Beeinträchtigten und die Grenze für grundlegende Umgestaltungen.

  3. Wohnungseigentumsgesetz § 21: Nutzungen und Kosten bei baulichen VeränderungenAbgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Gesetzestext in der Fassung bei Abruf. Belegt, dass die Kosten trägt, wem die bauliche Veränderung gestattet wurde.

  4. Wohnungseigentumsgesetz § 5: Gegenstand und Inhalt des SondereigentumsAbgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Gesetzestext in der Fassung bei Abruf. Belegt die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum und die Möglichkeit, Bauteile durch Vereinbarung dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen.

  5. mietrechtsiegen.de: WEG, Trennung einer Fußbodenheizung von einer gemeinschaftlichen Heizanlage (LG Hamburg, Urteil vom 13.11.2013)Abgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Wiedergabe eines Urteils nach altem WEG-Recht. Belegt das Praxisproblem beim Anschluss an die gemeinsame Heizung, nicht die heutige Rechtslage.

  6. Bürgerliches Gesetzbuch § 555b: ModernisierungsmaßnahmenAbgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Gesetzestext in der Fassung bei Abruf. Belegt die Maßnahmen Nr. 1 (Endenergie) und Nr. 4 (Gebrauchswert). Ob eine Fußbodenheizung darunterfällt, regelt der Text nicht.

  7. Bürgerliches Gesetzbuch § 555c: Ankündigung von ModernisierungsmaßnahmenAbgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Gesetzestext in der Fassung bei Abruf. Belegt die Ankündigung in Textform spätestens drei Monate vor Beginn und den Inhalt der Ankündigung.

  8. Bürgerliches Gesetzbuch § 555d: Duldung von ModernisierungsmaßnahmenAbgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Gesetzestext in der Fassung bei Abruf. Belegt die Duldungspflicht, die Frist für die Mitteilung einer Härte bei ordnungsgemäßer Ankündigung und die Ausnahmen bei fehlenden Angaben oder unverschuldeter Verspätung.

  9. Bürgerliches Gesetzbuch § 559: Mieterhöhung nach ModernisierungsmaßnahmenAbgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Gesetzestext in der Fassung bei Abruf. Belegt die Erhöhung um 8 Prozent der aufgewendeten Kosten und die Kappungsgrenzen.

  10. Bürgerliches Gesetzbuch § 559a: Anrechnung von DrittmittelnAbgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Gesetzestext in der Fassung bei Abruf. Belegt, dass Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten sowie Kosten, die der Mieter oder ein Dritter für ihn übernimmt, nicht zu den umlagefähigen Kosten gehören.

  11. Bürgerliches Gesetzbuch § 559b: Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der ErhöhungserklärungAbgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Gesetzestext in der Fassung bei Abruf. Belegt den Beginn der erhöhten Miete im dritten Monat nach Zugang der Erklärung und die Verlängerung um sechs Monate, wenn die erforderliche Ankündigung fehlt oder § 555c Abs. 1 und 3 bis 5 nicht entspricht oder wenn die tatsächliche Erhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt. Ein fehlender Härtehinweis allein löst die Verlängerung nicht aus.

  12. Bürgerliches Gesetzbuch § 559e: Mieterhöhung bei HeizungsanlagenAbgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Gesetzestext in der Fassung bei Abruf. Die Umlage mit Fördermitteln betrifft nach dem Wortlaut unter ihren Fördervoraussetzungen den Einbau oder die Aufstellung einer Heizungsanlage nach § 555b Nr. 1a. Ob begleitende Kosten einer Fußbodenheizung einbezogen werden können, regelt der Text nicht ausdrücklich.

  13. co2online: Fußbodenheizung fräsen: Kosten, Vor- und NachteileAbgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Gemeinnützige Beratungsgesellschaft, Seitenstand 08.05.2026. Belegt Lärm, Trittschall und den Rat, Nachbarn vorab zu informieren.

  14. Lohnsteuer kompakt: HandwerkerleistungenAbgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Fachportal für die Steuererklärung, Text zum Steuerjahr 2025. Belegt die Abschnitte zu Mietern und Wohnungseigentümern: Handwerkerleistungen für die selbst genutzte Wohnung, auch bei einem Auftrag der Gemeinschaft.

  15. BMWE, KfW und BAFA: Häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)Abgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Offizielle Auslegung, Stand 21.08.2026. Belegt, dass Mieter bei Einzelmaßnahmen grundsätzlich keinen Antrag für den Heizungsaustausch stellen können (Ausnahme: Gebäudenetz), wohl aber für sonstige Effizienzmaßnahmen.

  16. Einkommensteuergesetz § 35a: Steuerermäßigung für HandwerkerleistungenAbgerufen am 5. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Gesetzestext in der Fassung bei Abruf. Belegt, dass begünstigte Arbeitskosten berücksichtigt werden können, Material nicht, und dass das Gesetz eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers verlangt. Die Einbeziehung von Fahrt- und Maschinenkosten erläutert das Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung in Randnummer 39; im Text stützt sie sich zusätzlich auf Quelle 14.

  17. Bundesfinanzministerium: Anwendungsschreiben zu § 35a EStG, Randnummern 26 und 27Abgerufen am 5. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Schreiben der Finanzverwaltung. Belegt, dass der Abzug auf den nachgewiesenen Anteil an den begünstigten Kosten zielt, bei Gemeinschaftsaufträgen nachgewiesen durch Jahresabrechnung oder Bescheinigung.

  18. XB Fußbodenheizung im Video „Ihre neue Fussbodenheizung - keine wochenlange Baustelle“Abgerufen am 4. Oktober 2026
    Wofür genutzt

    Kurzvideo vom 21.09.2026, Aussage ab 0:49: Zwei Dinge braucht es, Sie sind Eigentümer und Ihr Bestandsestrich ist tragfähig.